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Heute ist Montag, der 09.12.2024


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Der Verein

Zu Beginn des letzten Jahrhunderts gab es den Bezirk Pfalz im Bayerischen Blindenbund. Später folgte die Vereinigung der Blinden in der Pfalz und an der Saar.

Danach wurde der Blindenverein der Pfalz e. V. als Selbsthilfeorganisation blinder Menschen gegründet. Im Jahr 1947 erfolgte die Bestätigung im Wege der damaligen Neu- bzw. Wiedergründungen.

Das Vereinsgebiet erstreckt sich auf die acht Landkreise und die acht kreisfreien Städte der Pfalz.

Im Jahr 2003 beschloss die Generalversammlung den jetzigen Namen
Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e. V.

Zweck des Vereins ist die Förderung der gleichwertigen Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.

Dem als gemeinnützig anerkannten Verein gehören derzeit mehr als 400 Mitglieder an. Politisch und konfessionell ist der Verein unabhängig.

Der Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e. V. ist Mitglied im Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. sowie im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Der Verein unterhält in Kaiserslautern eine Beratungs- und Geschäftsstelle

Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e. V.
Haspelstraße 25
67657 Kaiserslautern
Telefon: 0631/92294
E-Mail: info@bsb-pfalz.de
Internet: www.bsb-pfalz.de

Wenn Sie uns, z. B. wegen einer persönlichen Beratung oder einer Hilfsmittelvorführung, aufsuchen möchten, ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll!

Die Kreisgruppen

Das Vereinsgebiet gliedert sich in acht Kreisgruppen:

  • Donnersbergkreis
  • Kaiserslautern
  • Kusel
  • Landau/Bad Bergzabern
  • Ludwigshafen/Frankenthal
  • Neustadt/Bad Dürkheim
  • Pirmasens/Zweibrücken
  • Speyer/Germersheim

In den Kreisgruppen stehen ehrenamtliche Delegierte als regionale Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Vereinsgremien

Oberstes Organ ist die Generalversammlung. Sie besteht aus den von den Mitgliedern gewählten Delegierten und tritt alle vier Jahre zusammen.

In den Jahren dazwischen tritt die Delegiertenversammlung jeweils in der ersten Jahreshälfte zusammen und fasst für den Verein wesentliche Beschlüsse.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er besteht aus sieben Personen und wird von der Generalversammlung jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt.